Das Objekt wird zur privaten Nutzung vermietet. Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Vermieters erfolgen.
Die Miete ist monatlich zu leisten. Eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten ist vor Schlüsselübergabe in bar oder per Überweisung zu leisten.
Die Mietfläche (Hallenfläche / Freifläche) darf nur als Abstellfläche für Kraftfahrzeuge o. ä. genutzt werden. Das Abstellen und Lagern anderer Gegenstände ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
Im Lagercontainer dürfen keine leichtentzündlichen Stoffe abgestellt und/oder gelagert werden.
Die Lagercontainer und Stellplätze können über einen eigenen Stromanschluss / mit Stromzähler verfügen. Die Stromentnahmekosten trägt der Mieter.
Für die Schnee -und Eisbeseitigung der Freiflächen ist der Mieter verantwortlich.
Die Immobilie, auf der sich das Mietobjekt befindet, wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Infrastruktur der Videoüberwachung wird dem Mieter gegenüber offengelegt.
Irrtümer vorbehalten. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.